Neue Regeln und Gesetze im Strassenverkehr

Das CH-Strassenverkehrsgesetz wird laufend angepasst. Bleiben Sie auch nach erfolgreicher Prüfung unbedingt up to date, um Ihr Verhalten entsprechend anzupassen und keine unnötigen Bussen zu riskieren.


Gültig seit 1.1.2021

Rechtsvorbeifahren auf der Autobahn... ...ist jetzt erlaubt, auch wenn nur eine Spur vom langsamen Kolonnenverkehr betroffen ist.
Rechtsüberholen ist verboten... ...und wer die rechte Spur zum Überholen missbraucht, wird mit einer Busse von CHF 250.00 bestraft.
Es besteht Reissverschlusspflicht... ...bei Hindernissen (Unfallstellen, Baustellen) und wer sich nicht daran hält, zahlt CHF 100.00 Busse
Die Rettungsgassenpflicht muss eingehalten werden... ...um in Stausituationen auf der Autobahn die freie Fahrt für Rettungsfahrzeuge zu gewährleisten. Wer gegen diese Pflicht verstösst, zahlt ein Bussgeld von CHF 100.00.
Tempolimit 100 km/h mit Anhänger... ...bis 3.5 Tonnen ermöglicht schnelleres Vorankommen.
Velofahren auf dem Trottoir ist... ...Kindern bis 12 Jahre erlaubt, sofern kein Radweg oder Velostreifen vorhanden ist.
An gekennzeichneten Ampeln bei Rot... ...rechts abbiegen dürfen Velo- und Motorradfahrer.